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   BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91   

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BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91 (https://dejure.org/1993,9746)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 13 RJ 71/91 (https://dejure.org/1993,9746)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 (https://dejure.org/1993,9746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs einer Postzustellerin - Einordnung der Tätigkeit in die Gruppe mit dem Leitbegriff "Facharbeiter" - Verweisung auf eine andere vergleichbare Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 22/90

    Berufsschutz eines Postzustellers bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    In diesem Rahmen hat das BSG tariflichen Regelungen unter zwei Gesichtspunkten Bedeutung beigemessen: Zum einen der abstrakten - "tarifvertraglichen" - Klassifizierung der Tätigkeit (iS eines verselbständigten Berufsbildes) innerhalb eines nach Qualitätsstufen geordneten Tarifvertrages (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 46, 111, 116, 122, 123, 164), zum anderen der - "tariflichen" - Eingruppierung des Versicherten in eine bestimmte Tarifgruppe des jeweiligen Tarifvertrages durch den Arbeitgeber (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 168, 169; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung kann insoweit aber durchaus widerlegt werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 77; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).

    Aus diesem Grund hat der erkennende Senat (SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22 S 87) ausgeführt: "Bei dem inzwischen gebildeten Facharbeiterberuf "Dienstleistungsfachkraft im Postbetrieb" (Ausbildungsdauer mehr als zwei Jahre) begründet der erfolgreiche Abschluß und die Beschäftigung in dem betreffenden Berufsfeld allein schon Berufsschutz als Facharbeiter.

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Inwieweit diesen unterschiedlichen Kriterien bei der Bewertung des bisherigen Berufs durch Unterschiede in der Abgrenzung des Verweisungsspektrums Rechnung getragen werden kann oder muß, ist eine andere Frage (ohne Differenzierung allerdings noch BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

    Im übrigen ist in Frage zu stellen, ob die Einengung des Verweisungsfeldes in vielen Fällen auftritt, da durch die Orientierung auch der Verweisungstätigkeiten an ihrer tariflichen Einordnung (vgl BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) zugleich Verweisungsmöglichkeiten eröffnet werden, die keine umfangreiche Ausbildung voraussetzen.

  • BSG, 07.04.1992 - 8 RKn 2/90

    Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit - Das "Vierstufenschema"

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Unterschiedliche Einordnungen derselben Berufsbezeichnung in verschiedene Tarifgruppen je nach Branche und regionalem Tarifvertrag (vgl hierzu BSG, Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 -) sprechen ebenfalls nicht gegen die vorrangige Berücksichtigung der Einschätzung der Tarifparteien.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Ein solcher Vergleich scheidet gerade bei verselbständigten Teilberufen (hierzu BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27), wie ihn das LSG hier annimmt, aus.
  • BSG, 27.01.1981 - 5b/5 RJ 76/80

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Einstufung - Vergleichbarkeit von Tarifverträgen

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Die Richtigkeit dieser Eingruppierung kann insoweit aber durchaus widerlegt werden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 77; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 22).
  • BSG, 03.04.1986 - 4a RJ 19/84
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Es kritisiert diese Auffassung, indem es im Anschluß an eine Auskunft der Oberpostdirektion Stuttgart (zitiert im Urteil des BSG vom 3. April 1986 - 4a RJ 19/84 - S 11 des Abdrucks) die Auffassung vertritt, Zuverlässigkeit und Verantwortung, insbesondere auch bei Geld- und Wertsendungen, seien eher für angelernte Arbeiter typisch.
  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Dies entspricht einem in allen Bereichen der Lohn- und Gehaltsfindung anzutreffenden Denken, das in zahlreichen Tarifverträgen seinen Niederschlag gefunden hat (vgl zB die Anlagen zu §§ 22, 23 BAT und die dazu ergangene umfangreiche Rechtsprechung, ua BAG AP Nr. 129 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mwN; BAG AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge-Brauereien; BAG AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge Druckindustrie).
  • BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 33/90

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Sie trägt vor, nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei der in die Tarifgruppe II eingestufte Postzusteller als Facharbeiter zu behandeln (Hinweis auf das BSG; Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 33/90 - mwN).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 25/92

    Anspruch auf Rente infolge Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Lediglich in einigen wenigen Fällen ist in der Revisionsinstanz behauptet worden, daß die höhere tarifliche Einstufung der Beamtendiensttuer (der Bundesbahn) lediglich deshalb erfolge, damit die Arbeiter auf Beamtendienstposten den gleichen Nettolohn bekämen wie die mit ihnen tätigen Beamten und Unfrieden vermieden werde (anders lediglich in der ebenfalls am 25. August 1993 entschiedenen Sache 13 RJ 25/92).
  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 20/84

    Bewertung der Tätigkeit des Briefzustellers - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 71/91
    Das LSG zitiert selbst, daß der 5. Senat (SozR 2200 § 1246 Nr. 122) die tarifliche Einstufung für plausibel gehalten hat "wegen der mit dieser Tätigkeit verbundenen Anforderungen in bezug auf Gewissenhaftigkeit,.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Sollte sich herausstellen, daß es im Hinblick auf die hauptsächlich ausgeübten Tätigkeiten keine staatlich geregelte Ausbildung gibt, kommt u.a. hilfsweise eine Heranziehung der - nach Qualitätsstufen geordneten (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 102 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 14) - Tarifverträge, die im Wohnbereich des Klägers zur Zeit seines Ausscheidens aus der Berufstätigkeit angewandt wurden (vgl. BSG, Urteile vom 3. Dezember 1992 - 13 RJ 61/91 - und vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 -), in Betracht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 56/16
    Für die Prüfung der Wertigkeit des zuletzt versicherungspflichtig ausgeübten Berufs ist hingegen diejenige Fassung des Tarifvertrages, die vor der Aufgabe dieses Berufes durch den Versicherten maßgeblich war (BSG, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 -, juris).

    Die Beklagte will damit im Ergebnis unter Missachtung der Vorgaben der erläuterten höchstrichterlichen Rechtsprechung ihre Einschätzung an die Stelle der Bewertung der sachnäheren Tarifvertragsparteien setzen, obwohl letztere sehr viel besser den Gesamtumfang der Anforderungen der jeweiligen Berufstätigkeit überschauen können (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 -, juris).

  • LSG Sachsen, 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente -

    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2013 - L 2 R 557/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufskraftfahrer -

    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91 sowie Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 -).
  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 98/93

    Fehlen - Beruflicher Abschluss - Berufliche Qualifizierung - Unterhaltsgeld -

    Der nach dem Kriterium der Ausbildungsdauer als Angelernter zu bezeichnende Arbeitnehmer wird dadurch gleichwohl nicht zum Facharbeiter, sondern diesem lediglich für die Frage der Zumutbarkeit eines Verweisungsberufes gleichgestellt (BSGE 68, 277, 280 ff = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 13; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17; BSG, Urteil vom 9. Juni 1988 - 4/1 RA 67/87; Urteil vom 27. November 1991 - 5 RJ 91/89 -, unveröffentlicht; Urteil vom 7. April 1992 - 8 RKn 2/90 -, unveröffentlicht; Urteile vom 25. August 1993 - 13 RJ 71/91 und 13 RJ 21/92 -, unveröffentlicht).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2017 - L 2 R 315/17
    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92, und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91; vgl. zum Vorstehenden auch Sächsisches Landessozialgericht, U.v. 26.11.2003 - L 6 RJ 154/02 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2014 - L 2/12 R 60/12
    Dies hat jedoch als nachträgliche Änderung des Bewertungsmaßstabes unberücksichtigt zu bleiben, weil es den zuvor ausgeübten Beruf tatsächlich nicht mehr prägen konnte; der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wertigkeit des bisherigen Berufes ist die Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. der davor liegende Eintritt des Versicherungsfalles (vgl. exemplarisch Bundessozialgericht, Urteile vom 3. Dezember 1992, Az. 13 RJ 61/91, vom 17. Juni 1993, Az. 13 RJ 23/92 und vom 25. August 1993, Az. 13 RJ 71/91).
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